Jüdische Bürger in Höxter

Die jüdische Gemeinde in Höxter

Bereits seit 1384 ist die Anwesenheit von Juden in Höxter durch befristete Judengeleitbriefe nachweisbar. Möglicherweise handelte es sich zunächst eher um einzelne Personen und Familien, die vielleicht nur eine begrenzte Zeit in Höxter verblieben. Sicher lebten sie hier nach ihren eigenen religiösen Regeln und Gebräuchen, aber sie waren und blieben noch für Jahrhunderte nur geduldete Einwohner minderer Rechte, bis sie allmählich im 19. Jahrhundert als gleichberechtigte Bürger anerkannt wurden.

Die Quellen lassen nicht erkennen, von welcher Zeit an man von einer jüdischen Gemeinde in Höxter sprechen kann, deren Existenz ja eine dauerhafte Anwesenheit von Juden voraussetzt. Spätestens ab dem 16. Jahrhunderts aber kann man wohl davon ausgehen, dass sich in Höxter auf Dauer eine (kleine) jüdische Gemeinde konstituiert hatte, die sich allmählich vergrößerte. Für 1618 kann man bereits von etwa 30-48 Personen ausgehen, die in der möglicherweise bereits seit dem Hochmittelater in der von Juden bewohnten Judengasse hinter der Kilianikirche lebten. Und um die Mitte des 17. Jahrhunderts werden dort neun bei der geringsten Verfehlung ausweisbare Schutzjudenfamilien genannt, dazu einige jederzeit zu vertreibende Unvergleitete.

Auch als Religionsgemeinschaft treten die Juden in Höxter bereits in dieser Zeit in den Quellen hervor. So werden 1629 sowohl ein Rabbiner wie auch ein Lehrer genannt. Und 1661 richtet der Jude Gottschalck an den Rat der Stadt Höxter das Gesuch, die Synagoge und Schule nicht zu schließen. Für die zweite Hälfte des 17. und das ganze 18. Jahrhundert dürften sich weiterhin regelmäßig Belege finden lassen, jedoch harren diese Akten weitgehend noch der Auswertung.

Erst im 19. Jahrhundert mit der allmählichen Gleichstellung der Juden tritt die jüdische Gemeinde Höxter in den bisher ausgewerteten Quellen stärker hervor, etwa 1823 durch die Gründung eines Vereins zum Bau einer eigenen Synagoge, die zehn Jahre später bezogen wurde. 1836 reichte die jüdische Gemeinde eine Synagogen-Ordnung an die Provinzregierung ein, die nach Begutachtung durch den Oberrabbiner Sutro ohne wesentliche Änderungen akzeptiert wurde. Auf dieser Grundlage konnten die Juden in Höxter dann zwei Jahre später als ihre offizielle Vertretung einen Vorsteher und vier Deputierte wählen.

Nach dem am 23. Juli 1847 erlassene Gesetz über die Verhältnisse der Juden im Königreich Preußen, mit dem die jüdischen Gemeinden zumindest den Charakter öffentlich-rechtlicher Körperschaften unter der Aufsicht der Regierung erhielten, wurden die Synagogengemeinden neu geordnet. Das neue Statut, das am 12. Jan. 1854 durch den Oberpräsidenten von Westfalen genehmigt wurde, blieb mit Nachträgen der Jahre 1855 und 1894 bis 1929 gültig.

Mitglieder der Synagogengemeinde waren alle im Polizeibezirk der Stadt Höxter ansässigen Juden. Es bestand Beitragspflicht und die Pflicht zur Übernahme eines unbesoldeten Gemeindeamtes für jedes selbständige und wahlberechtigte Mitglied. Organe der Gemeinde waren eine von den wahlberechtigten männlichen Gemeindemitgliedern gewählte neunköpfige Repräsentantenversammlung und ein von diesen Repräsentanten gewählter dreiköpfiger Vorstand, der die Gemeinde nach außen vertrat.

Das Statut legte ebenso fest, wer über das aktive und passive Wahlrecht verfügte. Es regelte das Unterrichtswesen, die Einrichtung und Unterhaltung des Friedhofs, die Verteilung der Plätze in der Synagoge, die Armen- und Krankenpflege, die Etataufstellung und Kassenverwaltung usw.

Dieses Statut behielt im Ganzen seine Gültigkeit bis zum Ende der Weimarer Republik. Ab 1933 erließen die Machthaber nacheinander eine Fülle von Ausnahmegesetzen, Verordnungen, Verfügungen und Anordnungen gegen die jüdische Bevölkerung, die auch die Selbstständigkeit der jüdischen Gemeinden immer mehr einschränkten. 1938 schließlich wurden die jüdischen Gemeinden zu eingetragenen Vereinen degradiert. In Höxter beantragte der letzte Vorstand, bestehend aus dem Kaufmann Paul „Israel“ Netheim, dem Tierarzt Dr. Leo „Israel“ Pins und dem Arzt Dr. Richard „Israel“ Frankenberg, Ende 1939 die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister als „Jüdische Kultusvereinigung Jüdische Gemeinde Höxter“, die mit den Deportationen 1941/42 erlosch.

Fritz Ostkämper, 1.12.2005
e-mail: ostkaemper@jacob-pins.de